1. Leistungen und Lieferungen des Fotografen/Videografen
1.1 Fotografische und/oder videografische Dokumentation während der Veranstaltung wie vertraglich vereinbart (Online-Vertrag Creative Management).
1.2 Alle vom Fotografen ausgewählten Bilder werden bearbeitet (Kontrast, Helligkeit, Farbton; in der Regel keine Retusche). Die Bildkomposition, die künstlerisch-technische Gestaltung und die Endauswahl der Bilder liegen im Ermessen des Fotografen. Es gibt keine verbindliche Mindestanzahl von Bildern, die dem Auftraggeber am Ende zur Verfügung gestellt werden muss. Unabhängig davon respektieren die Auftraggeber die künstlerische Freiheit und den individuellen Stil des Fotografen. Den Auftraggebern ist bewusst, dass die Arbeit stets von diesem Stil geprägt ist. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.
1.3 Nachträgliche Änderungswünsche bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und sind zusätzlich zu vergüten.
1.4 Die Bilder werden in der Regel innerhalb von 90 Tagen nach der Veranstaltung (Hochzeit) geliefert. Bei hohem Auftragsvolumen, insbesondere in der Hochsaison (Juli–September), kann die Bearbeitungszeit jedoch bis zu 3 Monate in Anspruch nehmen. Videodateien werden in der Regel innerhalb von 1–2 Monaten geliefert, die Bearbeitung kann jedoch in der Hochsaison bis zu 6 Monate dauern. Bei Fotoshootings werden die Bilder in der Regel innerhalb von 3 Wochen geliefert.
1.5 Die Foto- und Videoaufnahmen werden über einen personalisierten und sicheren Download-Link zur Verfügung gestellt. Dieser Link kann an Gäste weitergeleitet werden.
1.6 Zusätzlich enthält die Webgalerie eine Slideshow aller Bilddateien mit Musik nach Wahl. Die Bilder werden in der höchsten Auflösung sowie in Webgröße geliefert (bei Paketen ab 8 Stunden).
1.7 Der Fotograf/Videograf sichert alle Bild- und Videodateien unmittelbar nach Ende der Veranstaltung. Dennoch kann es durch technisches Versagen zu Datenverlusten kommen. Der Fotograf/Videograf kann hierfür nicht haftbar gemacht werden. Der Fotograf/Videograf sichert alle Bild- und Videodateien unmittelbar nach der Veranstaltung auf mindestens einem separaten Speichermedium. Ein technischer Defekt oder Datenverlust kann jedoch nie völlig ausgeschlossen werden. In einem solchen Fall übernimmt der Fotograf/Videograf keine Haftung.
1.8 Bei Buchungen ab 8 Stunden erhält der Auftraggeber am Ende des Jahres eine hölzerne Memory-Box mit 10 Fotoabzügen seiner Wahl zugesandt.
1.9 Wird der Fotograf mit der Erstellung eines Albums beauftragt, wird dem Auftraggeber ein «Gut-zum-Druck» (Print Proof) zugesandt. Mit der schriftlichen Bestätigung akzeptiert der Auftraggeber die Vorschau als Endversion und verpflichtet sich zum Kauf. Nachträgliche Reklamationen sind ausgeschlossen oder führen zu Mehrkosten und einer Neubestellung.
1.10 Sollte der Fotograf und/oder Videograf am Tag der Veranstaltung krankheitsbedingt ausfallen, wird er sich schnellstmöglich um einen Ersatz bemühen, der gleichwertige Leistungen zum gleichen oder einem günstigeren Preis erbringt. Dies kann jedoch nicht garantiert werden. Im Falle der Nichtleistung wird der gesamte Betrag zurückerstattet.
1.11 Wird die Veranstaltung durch den Auftraggeber storniert, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Terminreservierungsgebühr von 50%, außer im Falle von Tod oder schwerer Krankheit einer in diesem Vertrag ausdrücklich genannten Partei.
1.12 Muss die Veranstaltung oder das Shooting aufgrund höherer Gewalt wie einer Naturkatastrophe (Erdbeben, Unwetter etc.) oder einer Pandemie (z. B. Covid-19) verschoben werden, kann der Termin im gegenseitigen Einvernehmen angepasst werden. Es besteht jedoch keine Garantie, dass der Fotograf und/oder Videograf am Wunschtermin noch verfügbar ist. Der Fotograf und/oder Videograf wird jedoch vorab alle verfügbaren Termine mitteilen.
1.13 Kann die Veranstaltung aufgrund von Covid-19 nicht stattfinden oder ist das neue Datum noch nicht bekannt, erhält der Auftraggeber den Betrag der Terminreservierungsgebühr als Gutschein, der ab Ausstellungsdatum 3 Jahre gültig ist. Eine Barauszahlung des Betrages ist in jedem Fall strikt ausgeschlossen.
1.14 Überschreitet der Auftrag die vereinbarte Zeit, ist der Fotograf/Videograf berechtigt, den Mehraufwand mit CHF 565.00 pro Stunde für die tatsächlich angefallene Zeit zusätzlich in Rechnung zu stellen.
1.15 Verlust und Speicherung von Fotodateien:
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, die zur Verfügung gestellten Foto-/Videodateien innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung eigenständig herunterzuladen und zu sichern.
- Nach Ablauf dieser Frist übernimmt der Fotograf/Videograf keine Haftung für den Verlust der Foto-/Videodateien und ist nicht verpflichtet, diese erneut zur Verfügung zu stellen.
- Eine erneute Bereitstellung der Dateien nach Ablauf der 14-Tage-Frist kann nur erfolgen, sofern die Dateien noch vorhanden sind. In diesem Fall kann der Fotograf/Videograf eine angemessene Bearbeitungsgebühr für den erneuten Versand erheben.
1.16 Auswahl und Verteilung von Aufnahmen bei Veranstaltungen:
- Der Fotograf ist bestrebt, während der Veranstaltung eine möglichst umfassende und vielfältige fotografische Dokumentation zu erstellen.
- Es besteht jedoch kein Anspruch darauf, dass alle anwesenden Personen gleich häufig oder in bestimmten Konstellationen auf den Aufnahmen erscheinen. Die Auswahl der Motive, Perspektiven und Bildkompositionen unterliegt dem künstlerischen Ermessen des Fotografen.
- Reklamationen oder nachträgliche Forderungen nach einer gleichmäßigen Verteilung abgebildeter Personen sind ausgeschlossen.
2. Nutzungs- und Urheberrechte an den fotografischen und videografischen Werken
2.1 Der Fotograf und Videograf haben die Urheberrechte an den von ihnen geschaffenen Lichtbildern und fotografischen Werken gemäß dem Urheberrechtsgesetz.
2.2 Soweit nicht anders vereinbart, erhalten die Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den vom Fotografen und/oder Videografen erstellten Lichtbildern und Werken für den privaten, nicht-kommerziellen Gebrauch. Das Nutzungsrecht umfasst das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung für nicht-kommerzielle Zwecke.
2.3 Jede kommerzielle Nutzung der Lichtbilder und Werke bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen/Videografen. Gleiches gilt für die Bearbeitung, Retusche, Verfremdung oder Veränderung der Lichtbilder und Werke, einschließlich Foto-Composings, Montagen oder sonstiger Manipulationen.
2.4 Die Übertragung der Nutzungsrechte sowie die Übergabe des gesamten Bild- und Videomaterials erfolgt grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung.
2.5 Ein Anspruch auf Herausgabe von Originaldateien, Negativen oder sonstigen Rohdateien (RAW) besteht nicht, es sei denn, dies wurde vorab ausdrücklich schriftlich zwischen den Parteien vereinbart. Es werden ausschließlich bearbeitete Bilder/Videos geliefert.
3. Bildrechte / Einräumung von Veröffentlichungsrechten
3.1 Für den Fotografen und/oder Videografen ist es wichtig, Bilder und Videos von Shootings & Hochzeiten zu veröffentlichen, um andere Kunden von der Qualität seiner Arbeit zu überzeugen. Es besteht die Möglichkeit der ausschließlichen privaten Nutzung des Bild-/Videomaterials (Buyout) gegen eine Gebühr von: CHF 650.00. Ein Veröffentlichungsverbot muss dem Fotografen ausdrücklich vor der Veranstaltung oder dem Shooting mitgeteilt werden. Andernfalls wird davon ausgegangen, dass die Veröffentlichung gestattet ist. Wird die Entscheidung gegen eine Veröffentlichung der Bilder und Videos nach der Hochzeit getroffen, wird eine Gebühr von CHF 1000.00 fällig.
3.2 Der Fotograf und/oder Videograf verzichtet auf sein Recht auf Namensnennung durch Wasserzeichen. Hat der Auftraggeber dem Fotografen Vorgaben bezüglich zu fotografierender Personen, Orte oder Objekte gemacht, obliegt es dem Auftraggeber sicherzustellen, dass das Fotografieren dieser Personen, Orte oder Objekte zulässig ist und keine Rechte Dritter verletzt. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, die entsprechenden Rechte von betroffenen Dritten einzuholen.
4. Pflichten des Auftraggebers
4.1 Für die vom Fotografen und/oder Videografen zu erbringenden fotografischen und/oder videografischen Leistungen wird ein Gesamthonorar vereinbart. Dieses Honorar umfasst alle Nebenleistungen, Reisekosten, Spesen und die Übertragung der Nutzungsrechte für die gelieferten Bilder (siehe separates Angebot).
4.2 Der Auftraggeber überweist dem Fotografen innerhalb von sieben Tagen nach Vertragsabschluss eine «Terminreservierungsgebühr», die einer Anzahlung von 50% des Gesamthonorars entspricht. Der Restbetrag ist bis zu 24 Stunden vor Beginn der Veranstaltung an den Fotografen zu überweisen.
4.3 Soll der Auftrag innerhalb der nächsten 30 Tage ausgeführt werden, ist die Terminreservierungsgebühr sofort innerhalb von drei Tagen zu überweisen.
4.4 Nach Überweisung einer Anzahlung ist der Fotograf und/oder Videograf verpflichtet, den Termin für den Auftraggeber zu reservieren. Bitte überweisen Sie die Anzahlung auf folgendes Konto:
Bankverbindung: Meryl Gashi Photography, Kirchgasse 2, 5000 Aarau, UBS Aarau, CH09 0023 1231 1669 0801 P, UBSWCHZH80A.
4.5 Ist der Fotograf/Videograf länger als 8 Stunden anwesend, wird eine warme Mahlzeit erwartet. Ist dies nicht möglich, wird eine Pauschale von CHF 250.00 für zusätzliche Verpflegungskosten in Rechnung gestellt.
4.6 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers bei Hochzeiten:
- Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Fotograf uneingeschränkten Zugang zu den vereinbarten Orten hat und ungestört arbeiten kann.
- Der Auftraggeber informiert den Fotografen rechtzeitig über den Ablauf, besondere Wünsche und wichtige Momente der Hochzeit.
- Der Fotograf haftet nicht für verpasste Momente, die aufgrund unzureichender Informationen oder außerhalb seiner Kontrolle liegender Umstände nicht festgehalten werden konnten.
5. Sonstiges
5.1 Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung sind nur schriftlich, per E-Mail oder direkt im Online-Vertrag gültig. Dieser Vertrag unterliegt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Auftraggebers.
5.2 Grundlage dieses Vertrages ist der Online-Vertrag von Meryl Gashi Photography sowie etwaige zusätzliche schriftliche Anpassungen, die in gegenseitiger Korrespondenz zwischen den Vertragsparteien vor Beginn der Veranstaltung getroffen wurden.
6. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
7. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Die AGB und die rechtliche Beziehung zwischen der Anbieterin und dem Auftraggeber unterliegen Schweizer Recht. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen der Anbieterin und dem Auftraggeber wird das zuständige Gericht am Sitz der Anbieterin vereinbart.
Stand: Januar 2025
Meryl Gashi, 09.01.2025
Fotobox Pro (Photobooth Pro)
1. Allgemeines
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen und Produkte, die von Meryl Gashi Photography (im Folgenden «Anbieterin» genannt) bereitgestellt, vermietet und an den Kunden/Mieter geliefert werden. Die Anbieterin bietet insbesondere die Vermietung von Fotoboxen an. Die AGB sind integrierter Bestandteil jedes bei der Anbieterin platzierten Auftrags. Abweichende Bedingungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
2. Mietobjekt
Das Mietobjekt ist eine Fotobox Pro (Photobooth Pro). Der Lieferumfang umfasst die Miete der Fotobox sowie deren Zubehör und die Dienstleistungen von Meryl Gashi Photography.
3. Vertragsabschluss
Die Bestellung wird für den Kunden durch dessen Unterschrift sowie durch die Übermittlung einer elektronischen Nachricht (insbes. E-Mail oder SMS) oder telefonische Übermittlung rechtsverbindlich.
4. Preise
Die angegebenen Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) exklusive Mehrwertsteuer. Es gelten die am Tag der Bestellung gültigen Listenpreise der Anbieterin. Im Preis ist keine Versicherung für die Fotobox enthalten. Die Versicherung ist vollumfänglich Sache des Mieters.
5. Rücktritt (Stornierung)
Kunden können innerhalb von 10 Tagen nach der Buchung vom Vertrag zurücktreten. Um dieses Recht auszuüben, muss der Kunde dies schriftlich per Post oder E-Mail erklären. Wurde bis dahin bereits eine Zahlung geleistet, wird das Geld zurückerstattet. Für den bereits entstandenen administrativen Aufwand bei der Erstellung des Mietvertrags und der Bestellung berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.00.
Nach Ablauf der 10-Tage-Frist gelten folgende Stornierungsbedingungen:
- Bis zu 3 Monate vor der Veranstaltung: CHF 85 Stornierungsgebühr
- Bis zu 1 Monat vor der Veranstaltung: CHF 150 Stornierungsgebühr
- Bis zu 14 Tage vor der Veranstaltung: 50% des Gesamtpreises
- Bis zu 7 Tage vor der Veranstaltung: 75% des Gesamtpreises
- Danach: 100% des Gesamtpreises.
Muss der Mieter den Auftrag/Vertrag aufgrund höherer Gewalt stornieren, gelten die normalen Stornierungsbedingungen von Hello-Fotobox. Höhere Gewalt umfasst Naturkatastrophen, kriegerische Handlungen, Streiks, Pandemien und Epidemien sowie behördliche Eingriffe.
6. Lieferungen
Lieferungen erfolgen ausschließlich in der Schweiz durch Meryl Gashi Photography oder einen Partner. Wir sind von jeglicher Verantwortung für mögliche Schäden oder Verluste befreit, nachdem die Mietgeräte an den Mieter übergeben wurden.
7. Eigentumsvorbehalt
Das Mietobjekt bleibt Eigentum von Meryl Gashi Photography. Die Versicherung der Mietobjekte liegt in allen Fällen vollumfänglich in der Verantwortung des Mieters.
8. Leistungen der Anbieterin
Die Anbieterin erbringt Dienstleistungen, die nach bestem Wissen und Gewissen sorgfältig ausgeführt werden. Die Anbieterin behält sich das Recht vor, Art, Umfang, Preis, Lieferbedingungen und Bezugswege der erbrachten Dienstleistungen jederzeit zu ändern und bei Zahlungsverzug oder sonstigen Pflichtverletzungen die Leistungserbringung vollständig zu verweigern. Nach Absprache mit dem Kunden stellt die Anbieterin das Mietobjekt auf und nimmt es in Betrieb. Wünscht der Kunde, die Geräte selbst in Betrieb zu nehmen, stellt die Anbieterin eine Anleitung zur Verfügung. Die Anbieterin ist während der Mietdauer nach besten Kräften telefonisch erreichbar und steht dem Kunden bei Supportfragen zur Verfügung.